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AGB

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§1 Begriffsbestimmung & Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Unternehmen GrapEvent und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Das Unternehmen GapEvent wird durch die Gesellschaftsführerin Miriam Kürten vertreten.

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(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen GapEvent und ihren Auftraggebern geschlossenen Verträgen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

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(4) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sind nur dann wirksam, soweit der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt.

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§2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Kunde fragt bei GrapEvent Leistungen an, welches schriftlich, in Textform (u.a. per E-Mail) oder mündlich bzw. telefonisch vorgenommen werden kann. Hierbei ist es erforderlich, dass der Kunde seine notwendigen Kontaktdaten sowie erforderliche Details zu dem Auftrag mitteilt.

Dies sind insbesondere:

vollständiger Name

vollständige Anschrift

Name eines Ansprechpartners

Kontaktdaten des Ansprechpartners (Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse)

abweichende Rechnungsadresse

erforderliche Details zu Aufträgen (u.a. Inhalte, Umfang)

Interessiert sich der Kunde für bestimmte Leistungen, dann wird GapEvent diesem ein entsprechendes Angebot i.S.d. § 145 ff. BGB erstellen. Dieses beinhaltet i.d.R. Angaben zu den voraussichtlichen Aufwänden.

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(2) Angebote der GapEvent sind unverbindlich. Erst mit einer durch den Kunden schriftlich erklärten Auftragsbestätigung (=unterzeichnetes Angebot) kommt ein Vertrag zustande.

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§3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und ggf. dessen Anlagen bzw. aus der jeweiligen Bestellung. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, steht die konkrete Realisierung im kreativen Ermessen von GrapEvent.

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(2) GrapEvent wird die Leistungen von Mo. bis Sa. zu seinen üblichen Arbeitszeiten erbringen. Wünscht der Kunde die Erbringung der Leistungen auch außerhalb der vorgenannten Zeiten, wird GrapEvent diesem Wunsch im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten entsprechen hierfür aber gesonderte Kosten berechnen.

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(3) GrapEvent erbringt die Leistungen auf professionelle Art und Weise, sorgfältig, unter Anwendung des bei Vertragsschluss aktuellen Stands der Technik sowie unter Beachtung der in dem Angebot/der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen.

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(4) Über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen (nachfolgend "zusätzliche Leistungen") können vom Kunden beauftragt werden und sind in jedem Fall zusätzlich zu vergüten. Soweit die Höhe der zusätzlichen Vergütung nicht vereinbart wurde, wird diese durch GrapEvent nach billigem Ermessen bestimmt.

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(5) Leistungen, wie Betreuung und Optimierung von Webseiten müssen von Seiten des Auftraggebers bei Vertragsschließung explizit genannt werden und von Seiten GapEvent´s bestätigt werden. Dauer und Umfang dieser Leistung wird individuell vereinbart.

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§4 Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung für die einzelnen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder in besonderen Fällen (Mehraufwand) aus dem tatsächlichen Arbeits- und Leistungsaufwand.

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(2) Vor Arbeitsbeginn durch GrapEvent ist eine Vorauszahlung i. H. v. 60% der Projektsumme zu leisten. Dieser ist mit Zugang der Rechnung zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Er ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn GrapEvent über den Betrag verfügen kann.

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(3) Die restliche Vergütung ist gemäß Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab dem auf der Rechnung angegebenen Datum (Erstellungsdatum) vollständig, ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn GapEvent über den Betrag verfügen kann. Die Rechnung wird dem Auftraggeber in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) oder in Papierform bereitgestellt.

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(4) Erstreckt sich die Vertragsabwicklung über einen längeren Zeitraum, kann GrapEvent Teilrechnungen entsprechend dem bis dahin erbrachten Leistungsumfang stellen.

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(5) Kündigt der Auftraggeber einen wirksamen Vertrag (Auftrag), der gem. § 2 zustande gekommen ist vorzeitig, gilt bezüglich der Vergütung des Auftragnehmers zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB. Somit steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung von ersparten Aufwendungen, durchgeführten oder vorsätzlich unterlassenen Ersatzaufträgen zu.

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(6) Preisangaben beziehen sich auf Nettopreise ohne Umsatzsteuer, da nach §19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. 

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(7) Für Mehraufwand, der über die von GrapEvent geschuldeten Leistungen hinausgeht, darf GrapEvent in jedem Fall diese in eine zusätzliche Rechnung stellen.

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§5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch GrapEvent ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird GrapEvent bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde stellt GrapEvent insbesondere alle zur Erfüllung ihrer Leistungen notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung, dazu gehören auch die für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung gegebenenfalls
erforderlichen Werbemittel gemäß der technischen Spezifikationen, gleich ob als Bild, Text, Video oder Audio.

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(2) Sobald der Auftraggeber Dienstleistungen von GrapEvent erhält, hat er diese möglichst umgehend zu prüfen und Mängel sofort mit Bekanntwerden dem Auftragnehmer mitzuteilen.

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(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist GrapEvent für diesen Zeitraum von ihren Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

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(4) Der Kunde ist verpflichtet, GrapEvent alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze von GrapEvent zu ersetzen. Weitergehende Rechte von GrapEvent bleiben unberührt.

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(5) Inhaltliche Vorgaben und Zulieferungen aller Art durch den Kunden unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens GrapEvent:

Der Kunde bestätigt, dass er zur Nutzung, Weitergabe und ggf. Verbreitung aller übergebenen Daten und Unterlagen, einschließlich der Texte und Bilder, berechtigt ist.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungserbringung wird vom Kunden getragen. GrapEvent wird auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden.

Der Kunde stellt GrapEvent von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können, und trägt die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

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(6) Hat GrapEvent nicht ausdrücklich das Verschriftlichen von Texten übernommen, liegt die Verantwortung für Wortwahl, Grammatik, Rechtschreib- und Tippfehler beim Kunden; dies gilt sowohl für Texte des Kunden als auch – nach kundenseitiger Freigabe – für von GrapEvent erstellte Texte. In keinem Fall haftet GrapEvent wegen in den Texten enthaltener Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

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(7)  Im Allgemeinen ist es für den größtmöglichen Erfolg des Auftrags unumgänglich, dass der Auftraggeber in einem angemessenen Umfang mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet.

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§6 Haftung
(1) GrapEvent haftet nach der Veröffentlichung (entspricht der Abnahme des Kunden) verschiedenster Projekte (explizit Webseiten) in jedem Fall nicht. GrapEvent ist nach Veröffentlichung nicht mehr der Eigentümer dieser Webseiten.

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(2) Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist GrapEvent nicht verantwortlich. Insbesondere ist GrapEvent  nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

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(3) Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von dem Auftragnehmer ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat.

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(4) Zum Zweck der Prüfung und Zustimmung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit insbesondere von Inhalt, Bild, Text, Layout sowie deren technische und funktionsmäßige Richtigkeit.

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(5) Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung dafür zu sorgen, dass er tatsächlich Inhaber der notwendigen Rechte an geschützten Marken (Bild- und Wortmarken, Gebrauchsmustern, Patenten sowie sonstigen geschützten Rechten) ist. Zu einer entsprechenden Überprüfung ist der Auftragnehmer ausdrücklich nicht verpflichtet. Im Falle der Verletzung von solchen geschützten Rechten verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen und den damit verbundenen Kosten freizuhalten.

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(6) GrapEvent haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der GrapEvent, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.

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(7) GrapEvent haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Schadensersatzhaftung ist auf vorhersehbare, typischerweise eintretenden Schäden begrenzt.

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(8) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GrapEvent nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von GrapEvent auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von GrapEvent gilt.

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(9) Die Vertragspartner haften einander unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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(10) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate.
 

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§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis behält sich GrapEvent gem. § 499 BGB das Eigentum an den gelieferten Leistungen vor. Sofern der Auftraggeber seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, ist GrapEvent berechtigt, bereits gelieferte Leistungen durch Rücktritt vom Vertrag zurückzuverlangen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Herausgabe des Gegenstandes i.S.d. § 499 Abs. 2 BGB verpflichtet.

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(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, GrapEvent bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf bereits bezogene aber nicht vollständig bezahlte Leistungen unverzüglich zu benachrichtigen. Sofern der Dritte nicht oder nicht vollständig in der Lage ist, GrapEvent die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, so haftet der Auftraggeber für den entstandenen Ausfall.

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(3) Sofern lediglich Nutzungsrechte übertragen werden, so gilt §8 Abs. 3 dieser AGB entsprechend.

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§8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von GrapEvent erstellten Werke (auch Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz schützt.

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(2) Vorgaben und Weisungen des Kunden begründen kein Miturheberrecht.

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(3)Der Kunde räumt GrapEvent sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der Webseite erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinen- und Social Media Marketing erforderliche Rechte den jeweiligen Plattformbetreibern einzuräumen. Bei den GrapEvent einzuräumenden Nutzungsrechten handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.

 

(4) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von GrapEvent und/oder von Dritten im Auftrag von GrapEvent erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei GrapEvent. GrapEvent räumt dem Kunden an den Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen jedoch das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die Optimierung seiner Webseite erforderlichen Umfang zu nutzen.

 

(5) Machen Dritte gegen GrapEvent Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Webseite des Kunden bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Webseite verletze ihre Rechte, wird der Kunde GrapEvent von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere GrapEvent von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Kunde die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, GrapEvent im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen.

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§9 Referenzen

GrapEvent hat das Recht, den Kunden in die eigene Referenzliste auf der Firmenwebseite und anderen Werbe- und Präsentationsmaterialien aufzunehmen, insbesondere unter Nennung und Darstellung von Unternehmens-/Produktnamen, einem Screenshot der Webseite des Kunden sowie der für den Kunden erbrachten Leistungen und erzielten Tätigkeitserfolgen.

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§10 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

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(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

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(3) Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie etwaige einschlägige Rechtsvorschriften der Europäischen Union (u.a. DSGVO). Somit ist die Anwendbarkeit des CISG (UN-Kaufrecht) ausgeschlossen

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